Ukraine
Unterstützung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet mit ihrem Projekt "Hilfe für die Geflüchteten aus der Ukraine" betroffenen Personen Unterstützung bei täglichen Verbraucherthemen wie als Beispiel GEZ, Handyverträge, Versicherungen und vielem mehr an.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Website der Verbraucherzentrale BW.
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/verbraucherzentrale/podkast-informaciya-dlya-spozhivachiv-u-nimechchini-podcast-auf-ukrainisch-7318
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben in der Regel ab dem 01.06.2022 Anspruch auf Bürgergeld, das über das Jobcenter ausgezahlt wird.
Ein Antrag sollte rechtzeitig vorher gestellt werden, da längere Bearbeitungszeiten entstehen können.
Informationen zur Antragstellung sowie einen Link zum Antrag finden Sie auf unserer Seite:
Weitere Vordrucke, speziell für Personen aus der Ukraine, die das Jobcenter bei einer Antragstellung unbedingt benötigt:
- Anmeldebogen (zweisprachig)
- Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung zwischen den Landratsamt Zollernalbkreis und dem Jobcenter Zollernalbkreis
Weitere hilfreiche Broschüren und Infoblätter (teilweise auf ukrainisch):
- NEU: Ausfüllhinweise für den Arbeitslosengeld-II-Hauptantrag (ukrainisch / deutsch)
- Übersicht über die notwendigen Unterlagen für den Bürgergeld-Antrag (zweisprachig)
- Kurzinfo Bürgergeld (ukrainisch / deutsch)
- Einfach erklärt - Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ukrainisch / deutsch)
- Infoblatt für ukrainische Kundinnen und Kunden mit dem Ziel Arbeitsmarktintegration (ukrainisch / deutsch)
Hier noch einige spezielle Hinweise für die Antragstellung ukrainischer Geflüchteter:
- Aufenthaltstitel: Bitte fügen Sie eine Fiktionsbescheinigung bei. Erst bei Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung ist ein Übergang ins Bürgergeld möglich.
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
- Geben Sie uns einen Hinweis über die Krankenkasse, bei der Sie krankenversichert werden möchten.
- Fügen Sie einen Nachweis über Ihre Kosten der Unterkunft bei, z.B. Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung.